Das Infektionsschutzgesetz wurde am 23.11.2021 geändert. Unter anderem schreibt dies nun vor, dass in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowohl Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen. Dies betrifft auch Geimpfte. Die Patienten sind in vielen Bundesländern davon ausgenommen, jedoch nicht in allen.  

Der genaue Wortlaut sowie die Änderungen im Infektionsschutzgesetz findet ihr unter diesem Link…

Cave: In den einzelnen Bundesländern kann es zu Abweichungen geben. Wichtig ist daher, sich in seiner Region immer auf dem Laufenden zu halten. Denn es gibt sicherlich in nächster Zeit noch viele Anpassungen.

 

Eine schöne Übersicht zur Testpflicht und Dokumentation findet ihr auf der Homepage von Lemniscus bzw. im Dokument von Rechtsanwalt Dr. Sasse

 

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