Gesetzesänderung IfSG am 21.07.2023

Ab 21.07.2023 gibt es Änderungen im Infektionsschutzgesetz, u.a. auch im § 7 IfSG. Bitte ergänzt es in euren Unterlagen, so dass ihr auf dem neuesten Stand seid.

Die meldepflichtigen Nachweise wurden im § 7 um folgende Krankheitserreger ergänzt:

  • Candida auris; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut oder anderen normalerweise sterilen Substraten“
  • Plasmodium spp. (seit dem 21.07.2023 nun namentlich meldepflichtig)
  • Respiratorische Synzytial Viren (RSV)

Die kompletten Änderungen findet ihr im Buzer: https://www.buzer.de/gesetz/2148/al174369-0.htm

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