K.O.-Punkte bei den Infektionskrankheiten

In den mündlichen Prüfungen besteht die Möglichkeit, dass man aufgrund einzelner K.O.-Punkte (schwerwiegenden Fehlern oder Nichtsagen wichtiger Punkte) durch die Prüfung rasselt.

Zwei der K.O.-Punkte bei den Infektionskrankheiten möchte ich hier kurz vorstellen:

  • Behandlungsverbot: Für mich DAS wichtigste Wort, welches man bei Krankheiten aus dem Infektionsschutzgesetz sagen muss. Es reicht nicht, dass man nur § 24 IfSG erwähnt, sondern es muss auch das Wort „Behandlungsverbot“ deutlich ausgesprochen werden. Verständnisvolle Prüfer akzeptieren vielleicht die Nennung von § 24 IfSG, denn damit ist das Behandlungsverbot für Heilpraktiker ja im IfSG verankert. Aber ihr könnt nicht auf Nettigkeit zählen, so dass ich euch rate, vom Behandlungsverbot nach § 24 IfSG zu sprechen.
  • Meldepflicht: dasselbe wie beim Behandlungsverbot gilt auch bei der Meldepflicht. Wenn ihr nur auf § 8 und § 9 IfSG hinweist, ist es nicht sicher, dass die Prüfer die Frage als vollständig beantwortet abhaken! Daher nennt die namentliche Meldepflicht bei Erkrankungen aus § 6 IfSG dazu.

Durch die Aufregung der Prüfungen werden genau diese Begriffe SEHR HÄUFIG vergessen, obwohl sie doch jeder kennt und zuhause auch hoch- und runterbeten kann. Mit einem heftigen Adrenalinkick sieht das oft anders aus.

Mein Tipp an euch: übt die Ausdrucksweise jetzt schon beim Lernen der Infektionskrankheiten und sagt die Begriffe jeweils zu Beginn laut vor euch hin. Wenn es oft genug gesagt wird, dann bleibt es im Gehirn fest verankert, so dass das Adrenalin keine Löschfunktion mehr darauf hat 🙂

 

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