Ein wichtiges Thema derzeit in den bundesweiten mündlichen Prüfungen ist, was für die zukünftigen Praxisräume alles beachtet werden muss.
 
Dazu gibt es die TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe). Die TRBA 250 findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege.
 
Sie beinhaltet Schutzmaßnahmen für Behandler und Patienten, welche in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen kommen können, z.B. durch Einatmen von Bioaerosolen, Haut- und Schleimhautkontakten oder Schnitt- und Nadelstichverletzungen.
 
 
Es wird auch eine Skripteaktualisierung zu diesem Thema geben, jedoch dauert es leider noch eine Weile.

 

 

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Schriftliche Heilpraktikerprüfung 2018