Prüfungsrelevante Änderungen IfSG
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde im September 2022 geändert. Nachfolgend findest du die besonders prüfungsrelevanten Änderungen.
Die Übersicht steht außerdem unten zum Download bereit.
§ 6 Meldepflichtige Krankheiten
namentliche Meldepflicht bei VET (Verdacht, Erkrankung, Tod)
→ Ergänzung: Orthopockenviren verursachte Krankheiten
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
namentliche Meldepflicht:
→ Ergänzung: Orthopockenviren
nichtnamentliche Meldepflicht (Absatz 3 Satz 1):
→ Ergänzung: Chlamydia trachomatis
→ Änderung: Bei Neisseria gonorrhoeae wurden die Ergänzungen entfernt.
§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
Ergänzt wurde die Meldepflicht für Apotheker (verantwortliche Person für die Durchführung von Schutzimpfungen) bei Impfschäden
§ 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen
Apotheker dürfen Grippeschutzimpfungen durchführen
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
Ergänzung folgender Krankheiten
- Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) –> hier reicht nach der Erkrankung ein negativer Schnelltest, ein ärztliches Urteil zur Genesung ist nicht notwendig
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten.
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