Prüfungsrelevante Änderungen IfSG

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde im September 2022 geändert. Nachfolgend findest du die besonders prüfungsrelevanten Änderungen.

Die Übersicht steht außerdem unten zum Download bereit.

 

§ 6 Meldepflichtige Krankheiten

namentliche Meldepflicht bei VET (Verdacht, Erkrankung, Tod)
Ergänzung: Orthopockenviren verursachte Krankheiten

 

§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

namentliche Meldepflicht:
Ergänzung: Orthopockenviren

nichtnamentliche Meldepflicht (Absatz 3 Satz 1):
Ergänzung: Chlamydia trachomatis
Änderung: Bei Neisseria gonorrhoeae wurden die Ergänzungen entfernt.

 

§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen

Ergänzt wurde die Meldepflicht für Apotheker (verantwortliche Person für die Durchführung von Schutzimpfungen) bei Impfschäden

 

§ 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen

Apotheker dürfen Grippeschutzimpfungen durchführen

 

§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Ergänzung folgender Krankheiten

  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) –> hier reicht nach der Erkrankung ein negativer Schnelltest, ein ärztliches Urteil zur Genesung ist nicht notwendig
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten.

 

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